ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON FOTO-NET FÜR BEZUG UND VERWENDUNG VON BILDMATERIAL A) ALLGEMEINES 1. Foto-net unterhält eines der grössten Sport-Fotoarchive der Schweiz. Zudem bietet foto-net mit seiner digitalen Bilddatenbank seinen Kunden Zugriff auf die gesamte aktuelle Produktion sowie auf sämtliche bereits digitalisierten Archivbilder von foto-net. 2. Für sämtliche Dienstleistungen von foto-net betreffend Lieferungen, Leistungen und Angeboten von Bildmaterial gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Jegliche Geschäftsbedingungen, die vom Kunden selbst auf Bestellscheinen, Lieferscheinen o.ä. vermerkt sind, werden nicht anerkannt. Alle von diesen AGB abweichenden Sondervereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. 3. Als Bildmaterial gelten Fotografien, Dias, Infografiken, Zeichnungen, Illustrationen und alle anderen Formen von Bildern unabhängig vom Bildträger (Foto- und Normal-papier, Zelluloid, elektronische Datenträger etc.) B) VERTRAGSABSCHLUSS UND -INHALT 1. Mit der Entgegennahme und Verarbeitung einer Bestellung per Telefon, Post, E-Mail oder Recherche-Formular entsteht ein Vertrag zwischen foto-net und dem Auftraggeber nach Massgabe dieser AGB. Mit der Zuteilung eines Passwortes an einen Kunden entsteht sodann nach Massgabe dieser AGB ein Vertrag mit unbestimmter Laufzeit auf Benutzung der digitalen Bilddatenbank von foto-net. Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen in separaten Vereinbarungen hat foto-net bzw. der Kunde das Recht, diesen Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. 2. Die Bilder dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck der Bilder richtet sich nach der in der Anfrage bzw. der Offerte vom Kunden gemachten Angaben. Bei einem Widerspruch mit den Angaben in der Anfrage oder der Offerte sind die jeweils gültigen Regelungen in den Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB) verbindlich. Jegliche andere oder weitere vom Kunden nicht angezeigte Verwendung, insbesondere auch die Eingabe sowie Nutzung und Verbreitung in elektronischen Datennetzen etc., ist nur mit ausdrücklicher, vorgängiger schriftlicher Zustimmung von foto-net gestattet. 3. Mit Ausnahme der Verwendung im Rahmen des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrechte, andere Immaterialgüterrechte, Eigentum) bei foto-net bzw. beim jeweiligen Urheber. In jedem Fall ist die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bildmaterial verboten. Dies gilt namentlich auch für die zum Bild gehörende Bildlegende. Für jede vertragswidrige Nutzung von Bildern haftet der Kunde uneingeschränkt. C) BILDRECHERCHEN 1. Bei Bildrecherchen durch foto-net, welches diese im Auftrag des Bestellers ausführt, richtet sich die Höhe der Bearbeitungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand zu branchenüblichen Stundenansätzen und nicht nach der Anzahl zur Verfügung gestellter Bilder. In jedem Fall wird dem Besteller für eine Ein-Themen-Recherche ein Mindestbetrag von CHF 70.– und pro zusätzlich in Auftrag gegebenes Thema ein Minimalbetrag von CHF 30.– pro Thema berechnet. Grössere Recherchen oder besondere Aufträge werden nach Aufwand mit einem Stunden-ansatz von CHF 160.– berechnet. 2. Mit der Bezahlung der Recherchegebühren erwirbt der Kunde weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Eine Verrechnung der Recherchegebühren mit dem Verwendungshonorar ist nicht zulässig. D) KONDITIONEN BEI LIEFERUNG VON ANALOGEM BILDMATERIAL 1. Mit der Lieferung von analogem Bildmaterial erhält der Kunde das Recht, die bestellten Bilder innerhalb der von foto-net angegebenen Frist zu sichten. Für jede Lieferung wird nach Aufwand eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt (siehe C.1. Bildrecherche). Wird die von foto-net angegebene Frist überschritten, werden dem Kunden für jedes Bild eine Haltegebühr von CHF 1.–/Tag bis zur Rücksendung der fraglichen Bilder zusätzlich berechnet. Für Rückruf und Mahnung, welche ggf. wöchentlich versendet werden, werden beim ersten Mal CHF 15.–, beim Zweiten Mal CHF 25.– und beim dritten Mal CHF 40.– verrechnet. 2. Das Bildmaterial wird nur leihweise zur vereinbarten Nutzung zur Verfügung gestellt und es bleibt in jedem Fall im Eigentum von foto-net beziehungsweise des Fotografen. Die Lieferung von Bildmaterial beinhaltet keine Einwilligung zur Veröffentlichung, Bearbeitung oder anderweitugen Nutzung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Bilder. Jede irgendwie geartete Nutzung eines Bildes (insbesondere Veröffentlichung und Bearbeitung) bedarf der ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung von foto-net. 3. Alle Bilder sind wie Originale und damit mit äusserster Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde haftet für das gesamte Bildmaterial von der Annahme bis zum vollständigen und unversehrten Eintreffen der Bilder am Domizil von foto-net. Das weitergeben von Bildmaterial an Dritte sowie weiterschicken an deren Adresse ist ausdrücklich untersagt. Des Weiteren trägt der Besteller auch für die Rücksendung unabhängig vom Verschulden Dritter (einschliesslich Post usw.) das Risiko bei Verlust und Beschädigung. Für beschädigte oder verlorengegangene Bilder wird ein Schadenersatz gemäss den vereinbarten Tarifen oder (bei Fehlen solcher Vereinbarungen) nach den Ansätzen in den Preisempfehlungen für Bildhonorare der SAB in Rechnung gestellt, wobei foto-net die Höhe des Schadens im einzelnen nicht nachzuweisen hat. Mit der Bezahlung des Schadenersatzes werden keine Nutzungs- und/oder Eigentumsrechte am betreffenden Bildmaterial eingeräumt. Weitere Schadenersatz-forderungen, insbesondere des Fotografen oder Bildeigentümers, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Werden als Verlust abgerechnete Bilder innerhalb eines halben Jahres nach Rechnungstellung zurückgeschickt, erlässt foto-net 80% des Verlusthonorars. 4. Alle Bilder sind nach der Nutzung umgehend im Originalzustand mit einem Belegexemplar zu retournieren. Sämtliches Bildmaterial ist immer mit eingeschriebener Post zu versenden. Für fehlende Dia-Hüllen und Textetiketten wird eine Rearchivierungsgebühr nach Aufwand in Rechnung gestellt. E) KONDITIONEN BEI ZUGRIFF AUF DIE DIGITALE DATENBANK 1. Für jeden Bezug von digitalen Bildern werden von foto-net Downloadkosten in Rechnung gestellt. Als Bilder im vorstehenden Sinne gelten alle von foto-net auf seiner digitalen Datenbank zur Verfügung gestellten Bilder, bildhaften Darstellungen und Illustrationen. Als Bezug von Bildern gilt insbesondere jeder Download oder jedes "Drag und Drop". 2. Der Bezug von Bildern beinhaltet keine Einwilligung zur Nutzung der vom Kunden bezogenen Bilder. Jede irgendwie geartete Nutzung eines Bildes (insbesondere Veröffentlichung und Bearbeitung) bedarf der ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung von foto-net. F) KONDITIONEN BEI VERWENDUNG VON BILDERN 1. Jegliche Nutzung bzw. Verwendung der Bilder ist honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Skizzen, Fotografien, sowie für Layout- und Präsentationszwecke. Das Abzeichnungsrecht entspricht dem vollen Bildhonorar. Die Honorierungspflicht gilt auch, wenn aus dem Bildmaterial durch grafische oder elektronische Bearbeitung ein neues Werk entsteht. 2. Kostenvoranschläge für Verwendungshonorare sind in jedem Fall unverbindliche Richtpreise. Die Berechnung eines definitiven Honorars erfolgt erst mit einem Belegsexemplar. 3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, richtet sich die Berechnung des Verwendungshonorares nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der SAB. Diese Preisempfehlungen können bei foto-net angefordert werden. 4. Das Verwendungshonorar richtet sich nach Art und Ort der Verwendung, der Grösse und Plazierung der Abbildung, seiner Auflage und Streuung des Mediums, sowie der Art des Mediums (Print, Internet). Der Kunde hat die Verwendung der Bilder mit einem Verwendungsnachweis zu rapportieren (vgl. zum Belegsexemplar Ziffer J.2.). 5. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen sowie für sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandenen Aufnahmen wird grundsätzlich ein Aufschlag zum jeweiligen Grundhonorar verrechnet. 6. Unter Vorbehalt einer anderslautenden Abmachung umfassen die in Rechnung gestellten Honorare nur die einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zweckes. Jede weitere Nutzung (Neuauflage, Lizenzausgabe, Nutzung im Internet und Intranet, Eigenwerbung etc.) bedarf der Zustimmung von foto-net. Ist nichts anderes vereinbart worden, richten sich auch diese Honorare nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der SAB. G) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ÄNDERUNG DER PREISKONDITIONEN 1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert dreissig Tagen nach deren Zustellung rein netto ohne Abzug für Skonto zur Zahlung fällig. 2. Alle Preisangaben sind exklusive Mehrwertsteuer. 3. Sind Rechnungen trotz entsprechender Mahnung ausstehend, ist foto-net ohne Vorankündigung berechtigt, den Zugriff des Kunden auf die digitale Datenbank sofort zu unterbrechen, Mahnungen zu verschicken und in Rechnung zu stellen (vgl. Ziffer D.1.). 4. Foto-net ist berechtigt, seine ausserordentlichen Bemühungen z.B. für die Erstellung von Rechnungen für nicht oder unvollständig ausgefüllte Verwendungsmeldungen, nachträglich zu korrigierende Rechnungsadressen usw. nach Aufwand als zusätzliche Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. H) RECHTE AN DEN BILDERN / HAFTUNG 1. Foto-net weist darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass foto-net den Kunden in jedem Fall nur ein Recht auf Verwendung der Bilder einräumt. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her weiteren Urheberrechten und/oder anderen Persönlichkeitsrechten unterliegen (z.B. Abbildungen von Kunstwerken, Personen usw.). Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Rechte selber einzuholen. 2. Der Kunde trägt in jedem Fall die volle Verantwortung für die Veröffentlichung bzw. Verbreitung eines Bildes. Foto-net lehnt jede Haftung - insbesondere bei der Verletzung des Persönlichkeitsschutzes oder der Rechte Dritter - ab. 3. Weder die Archivierung des Bildmaterials noch die elektronische Speicherung der Bilder über die Erstverwendung hinaus ist gestattet. 4. Eine Reproduktion oder Duplizierung von analog geliefertem Bildmaterial ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von foto-net erlaubt. Durch den Kunden produzierte Duplikate sind foto-net nach Verwendung auszuhändigen und gehen unentgeltlich in das Eigentum von foto-net oder des Fotografen über. Bei unberechtigter Reproduktion ist zusätzlich zum Honorar ein Zuschlag von CHF 1000.– geschuldet. 5. Die Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig. Insbesondere ist jede Veränderung oder Bearbeitung der Bilder durch Nachfotografieren, Scannen, Fotocomposing, elektronische Bildverarbeitung o.ä. nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von foto-net erlaubt. 6. Bilder, die in Druckvorlagen (z.B. Lithos) oder Internetseiten integriert und nach der erstmaligen Verwendung vom Kunden archiviert werden, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung und gegen ein entsprechendes, zusätzliches Verwendungshonorar nochmals veröffentlicht werden. 7. Einschränkungen der Nutzung, welche der Bildanbieter dem Besteller mitteilt, sind einzuhalten. Für deren Verletzung haftet der Besteller. I) MISSBRAUCH DES PASSWORTES Foto-net übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Passwortes. Foto-net ist daher in jedem Fall berechtigt, die von ihm erbrachten, unter Verwendung des Kunden-Passwortes abgerufenen Dienstleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. J) URHEBERVERMERK/BELEGSEXEMPLAR 1. Bei einer Veröffentlichung sind alle Bilder mit dem Urheberhinweis "Foto: foto-net / Name des Fotografen" zu kennzeichnen. Bei fehlendem Urheberhinweis ist foto-net berechtigt, einen Zuschlag von 100% auf das ordentliche Verwendungshonorar in Rechnung zu stellen. 2. Von jeder Veröffentlichung erhält foto-net vom Kunden unaufgefordert ein Belegsexemplar mit Angaben zur Auflage und zur Streuung. Unterbleibt dies, ist foto-net berechtigt, ihre Bemühungen für die Einholung der fehlenden Informationen nach Aufwand separat in Rechung zu stellen. K) SONSTIGES / GERICHTSSTAND 1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich. 2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt Schweizerisches Recht. 3. Die jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB) bilden einen integrierenden Bestandteil der Vereinbarung zwischen foto-net und dem Kunden. 4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von foto-net für Bezug und Verwendung von Bildern ersetzt alle bisher von foto-net verwendeten Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. AGB gültig ab 1. Januar 2004 Foto-net, Englischviertelstrasse 18, CH- 8032 Zürich © 2003, foto-net
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